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Wädenswil |
Ursprünglich umfassten (nur) die Zehntenrechte der alten Herrschaft Wädenswil auch die südöstlichen Gebiete bis zum Krebsbach vom
Hüttnersee bis zur Mündung bei der Faktorei Bäch (Krebsbach) also auch Wollerau, dessen Kapelle bis zur Reformation der Kirche
Richterswil zugehörig war. Mit der Reformation und der Abtrennung von Wollerau galt zwar der Mülibach als Grenze zwischen der
Herrschaft Wädenswil und Schwyz, aber die mehrschichtigen Rechtverhältnisse sorgten noch für Jahrhunderte für wiederholte
Streitigkeiten bis 1841 der heute gültige Grenzverlauf mit den sogenannten Hafengütern jenseits des Mühlibachs inklusive der Insel
Schönenwerd beschlossen wurde. Der Mühlibach fliesst unter dem heutigen Kreisel am Wachthausplatz. Zu 1712 ist uns durch
J.C.Werdmüller überliefert, das zwei Kanonen (Falkonette) in der "Scheuer bei der Brugg postiert" wurden. Natürlich wurde dieser
Grenzübergang auch durch Truppen (genannt wird ein "Freyhauptmann Keller") besetzt.