Geophysikalische Messungen

01A_Ausschnitt3_5cm
01B_Ausschnitt3inv_5cm
02A_Ausschnitt3_20cm
02B_Ausschnitt3inv_20cm
03A_Ausschnitt3_40cm
03B_Ausschnitt3inv_40cm
04A_Ausschnitt3_60cm
04B_Ausschnitt3inv_60cm
05A_Ausschnitt3_80cm
05B_Ausschnitt3inv_80cm
06A_Ausschnitt3_100cm
06B_Ausschnitt3inv_100cm
07A_Ausschnitt3_150cm
07B_Ausschnitt3inv_150cm
08_Anlage1
09_Ausschnitt2
10_Ausschnitt2a
11_Ausschnitt2b
12_Anlage4

Messbericht


Stellungnahme ETH

Zur geophysikalischen Untersuchung vom 8. Juni 2010 beim Wolfbühl auf der sogenannten "Schanz Schönenberg"

Die Messdatenaufnahme der GGH - Solutions in Geosciences, Geophysical Prospection, GIS, aus Freiburg, Deutschland, wurde von Christian Hübner durchgeführt und zu gleichen Teilen von den Gemeinden Hütten und Schönenberg finanziert. Die Georadar- und Magnetik-Messungen fanden in Absprache mit der Kantonsarchäologie Zürich statt, die nun auch im Besitz der digitalen Messdaten ist.

Die Messungen konnten lediglich andeutungsweise einige archäologische Verdachtsflächen nennen. Begründet wurde dies mit der ungünstigen Beschaffenheit des heterogenen Untergrunds (glaziologisch verstossenes Kies, Steine und Lehm sowie Kulturschichten). Die geophysikalischen Messmethoden eignen sich besser für weniger kupierte und vor allem grössere Untersuchungsflächen. Auf diese Weise können Gebäudefundamente von grösseren Siedlungen lokalisiert werden. Deshalb wurde davon abgeraten, auch noch Versuche mit geoelektrischen Messungen durchzuführen. Doch selbst wenn klarere Befunde möglich gewesen wären, so sind dennoch gezielte Grabungen notwendig, wenn man mit entsprechenden Fundstücken auch eine Datierung vornehmen will.

Bisher wurde der Messbericht noch nicht auf www.villmergerkriege.ch veröffentlicht, weil die Kantonsarchäologie Bedenken äusserte bezüglich der weit verbreiteten Unsitte der den Fundkontext zerstörenden Raubgrabungen. http://www.admin.ch/ch/d/sr/451/a24.html http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/a724.html

Wir möchten diesen Bedenken Folgendes entgegenhalten: Weil nicht bekannt ist, dass es sich bei der Schanz Schönenberg um eine archäologische Schutzzone handelt, konnte nicht verhindert werden, dass auf dem Drumlin von privater Seite eine Linde mitten in die archäologische Verdachtszone gepflanzt wurde. Der Hügel ist durch keinen öffentlichen Weg zugänglich. Die Anwohner sind mittlerweile sensibilisiert und aufmerksam. Wenn breiteren Kreisen die Bedeutung dieses Drumlins bekannt gemacht wird, glauben wir, steigt auch die Wachsamkeit der Bevölkerung.

Als anlässlich einer Mitteilung der Gemeinde Schönenberg die Kostengutsprache der geophysikalischen Messung in einer kurzen Zeitungsnotiz publiziert wurde, waren zahlreiche Bewohner der umliegenden Gemeinden sehr erstaunt, dass ein solches Objekt überhaupt besteht, aber in der Bevölkerung nichts dazu bekannt ist.

Schon früher wurde diesem Hügel übel zugesetzt: Für einen Hochspannungsmast wurde an der Südspitze des Hügels ein massives Betonfundament erstellt. Der Mast wurde später demontiert, das Fundament ist noch im Boden und beim Abbruch gelangten viele Eisenbestandteile in den Untergrund.

Auf der Südostseite wurde früher am ehemaligen Zufahrtsweg zur Hügelkuppe Kies abgebaut und an dieser Stelle später ein Einfamilienhaus erstellt.

Die Kantonsarchäologie wurde durch Prospektionsflüge von Patrick Nagy auf den Standort aufmerksam und führte 1999/2000 eine Vermessung der Topografie mit einem selbstsuchenden Theodoliten durch. Die 7000 Messpunkte bilden ein digitales Geländemodell (DTM, digital terrain model).

Anlass zur Messung 2010 war die Hoffnung, Hinweise zu erhalten, an welchen Stellen des Hügels allfällige archäologische Grabungen am Vielversprechendsten wären. Seit der Messung vom Juni 2010 wurden wir immer wieder von verschiedensten Anwohnern angesprochen und gefragt, wann wir im Sinne hätten, eine Ausgrabung durchzuführen. Zahlreiche Personen haben uns ihre unentgeltliche Hilfe für allfällige Grabungsarbeiten zugesagt.

Wir planen deshalb, mit der Kantonsarchäologie ein Konzept für eine privat finanzierte Grabung mit professioneller Begleitung zu vereinbaren.

Das archäologische Interesse an diesem Drumlin entstand im Rahmen der Internet-Aufbereitung der Befestigungs-Standorte der Villmergerkriege in unserer Region. Dabei stellte sich heraus, dass dieser augenscheinlich von Menschenhand topografisch veränderte Hügel nur durch ein Versehen und zu Unrecht in einer Kartenedition des 19. Jahrhunderts «Schanz» genannt worden war und in der Folge von Historikern als Element der Zürcher Verteidigungslinie im Zweiten Villmergerkrieg 1712 bezeichnet wurde. Das genaue Studium der diversen zeitgenössischen militärischen Karten und Schilderungen zeigte aber, dass an dieser Stelle kein Verteidigungs-Stützpunkt war. Hingegen findet man in allen Karten von Hans Conrad Gyger (1559-1674), die die Gegend von Schönenberg und Hütten umfassen, beim Wolfbühl eine als „Burgrain“ bezeichnete Stelle mit Darstellungen einer Burgruine mit zwei Stein-Türmen oder -Gebäuden, teilweise mit Palisadenumzäunung. Worauf aber diese «zeichnerische Behauptung» von H. C. Gyger fusst, ist uns nicht bekannt. In zwei Verträgen von 1339 und 1342, den bislang ältesten bekannten Zeugnissen zu dieser Örtlichkeit, finden sich keine eindeutigen Hinweise auf eine Burgstelle. Auch wenn wir annehmen, dass vor dem 14. Jahrhundert hier einst ein markanter Bau bestanden haben könnte, so besteht zumindest der Verdacht, dass es sich bereits 1339 um eine Ruine handelte, weil in der Erbsache von 1339 und in der darauffolgenden Schenkung von 1342 zwar alles landwirtschaftlich Nutzbare erwähnt wird, sich aber nirgends ein Hinweis für ein besonderes Bauwerk findet. Interessant in diesen Verträgen ist der Umstand, dass es sich um weite Besitztümer des damals renommierten Geschlechtes der Nägeli handelte.

Zur Familie Nägeli: Diethelm Fretz/Leo Weisz, «Studien zur mittelalterlichen Wirtschaftsgeschichte der Gemeinden Wädenswil und Richterswil», Neujahrsblatt 1951 der Lesegesellschaft Wädenswil

Von den Nägeli ist über einen längeren Zeitraum bezeugt, dass sie in der engsten Gefolgschaft der Freiherren von Wädenswil amteten. Der Bau der Burg Alt-Wädenswil wird auf ca. 1180 datiert. Möglicherweise fungierten einst Verwalter auf dem gute Übersicht bietenden Burgrain-Hügel im Rahmen der Urbarmachung «im Berg». Die Hügelform könnte auch als sogenannte mittelalterliche Motte gedeutet werden, was gut zum Beginn der hiesigen Urbarmachung ca. um 1100 passen würde. Motten waren befestigungsartige Wohnstätten mit Erdwällen und Palisaden. Die Gebäude mussten nicht zwingend aus Stein sein. Sogenannte Holzburgen konnten beispielsweise auch lediglich auf Steinfundamenten stehen. Nicht alle Motten dienten alleine der Verteidigung. Es konnte sich auch bloss um Repräsentationsbauten handeln