Zu den vielen Schnörkeln rund um „Stand int uff deinem Eig“:

Variante 1: Wurde im Zuge der Transkription als Verzierung oder gar Federprobe gedeutet.

Variante 2: Als 11 Buchstaben „D“ zu deuten.

 z.B. DDD = „datum decreto decurionum“ ursprünglich lat. (auf Beschluß der Stadträte)
demnach hätten die schmückenden „D“ dem Schlusssatz oder der gesamten
Schuld-Beurkundung einen offiziellen Anstrich
geben sollen, ohne der ursprünglichen Bedeutung des „D“ im wörtlichen Sinn zu entsprechen.

Eine weitere Bedeutung von DDD wäre: Dat, dicat, (donat), dedicat Gibt, weiht, (spendet), widmet (Widmungsformel)

Variante 3: Wie hier http://books.google.ch/books?id=3r5CAAAAYAAJ&pg=PA516&lpg=#v=onepage&q=&f=false
 zu finden ist: „Man bedienet sich desselben in den Journalen
und Registern der Kaufleute, Banquiers und Buchhalter, um vermittelst desselben gewisse Wörter, welche man sonst gar zu oft wiederholen müsste,
abzukürzen, z. E. d d, an statt dedit, d. i. er hat es gegeben oder bezahlet;“
Demnach könnten der Kreditor (und Zeugen) bescheinigt haben, dass die Schuld nun (nach 1633 vor 1656) beglichen ist.