Lektüre zum Thema Jahrzeitenbücher
A) Die Jahrzeitenbücher der Zürcherischen Landschaft
von Friedrich Hegi
Sonderabdruck aus der Festgabe Paul Schweizer, Zürich – Buchdruckerei
Berichthaus – 1922
B) Die Jahrzeitenbücher der
Pfarrkirche Ufenau (vor 1415)
und der Pfarrkirche Freienbach (1435)
von Dr. phil. Albert Hug
Die
Jahrzeitbücher des Kantons Schwyz, Band 3 . Schwyz – Gutenberg Druck AG, Lachen
– 2008, ISBN 978-3-033-01582-1
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A)
Stichworte
aus Die
Jahrzeitenbücher der Zürcherischen Landschaft
Link zu
Ausschnitt (Einleitung komplett und Richterswil)
Aus dezidiert reformierter Sicht beschreibt F.
Hegi 1922 die offenbare gehäufte Erstellung von Jahrzeitbüchern /Anniversarien
kurz vor der Reformation als mittelalterliche Verbindung von Altruismus und
Egoismus, Unterstützung der Armen im Diesseits und Seelenheil für Spender
und seine Vorfahren im Jenseits.
Als
Beweisstücke für Rechte und Pflichten wurde in Urkunden und Akten auf
Jahrzeitbücher verwiesen und zwar vor und noch nach der Reformation (auch in der
Landschaft Zürich, obwohl kirchlich mittlerweile ohne Funktion).
Leutpriester
Heinrich Vinsler (†1513) , Pfarrer zu Stäfa (seit 7.10.1479, berufen
durch Gentilis de Spoleto, Bischoff von Anagni und päpstlicher Legat in
Deutschland und bei den Eidgenossen und mit Zustimmung von Konrad von Rechberg,
Administrator des Klosters Einsiedeln) gilt als Schreiber u.a. der Richterswiler
Jahrzeit (bis 1502 erstellt) aufgrund seines roten Notariatssignets (gezeichnet
von Hand; im Urbar 1506 in Schwarz möglicherweise mit Stempel). Es gibt auch von
Vinsler geschriebene nicht kirchliche Urkunden aus Meilen und Stäfa. Hegi
vermutet Vinsler habe den Notarsrang durch den Pfalzgrafen und Dekan Albrecht v.
Bonstetten zu Einsiedeln erhalten. Vinsler war gesucht als kalligrafischer
Schreiber von Jahrzeitbüchern, auch weil er die Missalienschrift
http://de.wikipedia.org/wiki/Missalschrift
beherrschte. Hegi schreibt Vinsler zu: Anniversar
Hombrechtikon 1495, Kirchenurbar Hütten 1496, Anniversar Richterswil
1496-1502, Anniversar Wald 1498, Kirchenurbare Hombrechtikon und Richterswil
1506.
Joh. Kaltschmid von Zürich schreibt 1471 Anniversar Horgen und 1473 Anniversar
Uster.
S. 126 „Die
Errichtung und Signierung eines Jahrzeitenbuches durch einen offenen Notar
verlieh dem Rechtsempfinden des ausgehenden Mittelalters offenbar erhöhte
Beweiskraft. Der Usus greift sogar aufs Urbar über, hier aufs Kirchenurbar.
Bevollmächtigte der Kirchgenossen und Zeugen müssen dabei sein. - Die notarielle
Fertigung bot den Vorteil gesicherter Rechtstitel für die Bezüger der
Jahrzeitenerträgnisse, aber auch für die Stifter und ihre Rechtsnachfolger
selbst zur Innehaltung der Seelenmessen durch die Geistlichkeit. In den Fällen,
wo in den Urkunden Jahrzeitenbücher als Beweismittel angeführt sind, handelt es
sich meistens um Wahrung von Einkünften aus Stiftungen für die zu Jahrzeiten
verpflichtete Geistlichkeit. Mit der Reformation, die die Abschaffung der
Seelenmessen im Gefolge hatte, tauchten aber auch andere Probleme auf:
Festhalten am Zweck der Stiftung oder Beseitigung der Abgaben und Rückgabe des
Kapitals! Die Aktensammlungen zur Reformationsgeschichte weisen
zahlreiche Klagen und Prozesse wegen dieser neuen Sachlage auf. Die einen …
wurden anfangs noch geschützt, dann aber ein allgemeines Mandat erlassen am 4.
April 1526 erlassen, das die Verwendung der Jahrzeiten-erträgnisse vorzüglich
zugunsten des Armenwesen…es sei der Bestand der Kirchengüter aufzunehmen … dann
wurden vielerorts die Jahrzeitenbücher selbst obsolet. Nur ganz ausnahmsweise
erfolgte die Rückgabe von gestifteten Jahrzeitgütern.“ Ablösungen gestifteter
Abgaben im Richterswiler Jahrzeit datiert von 1553 bis 1613.
In der Richterswiler Jahrzeit und Urbar sind von jüngerer Hand „w“ gesetzt, wo
der gestiftete Betrag an Wollerau ging bei der Trennung von Richterswill.
B)
Stichworte aus
Die Jahrzeitenbücher der Pfarrkirchen Ufenau und Freienbach
Kursive Kommentare von
Laie Mark Dressler, Hütten
Diverses zur Geschichte der Urpfarrei Ufenau ab
8. Jh. (Beata Landolt, Herzogin Reginlinde, Kaiser Otto I., St. Adalrich, Ulrich
von Hutten..) und zum Umfang der Urpfarrei: Hombrechtikon, Stäfa, Freienbach,
Richterswil (inkl. Wollerau), Wädenswil und Altendorf. Letztere Orte gründen ab
10. Jh. bis 1396 schrittweise eigene Pfarrkirchen (Abkurung).
Zur Pfarrei Freienbach: 1308
Abkurung Freienbach von Ufenau, 1158 St. Nikolaus Kapelle Freienbach,
1132 St. Andreas Kapelle Pfäffikon (ab 16.Jh. St. Anna Kapelle genannt),
Kapelle Wilen und Kapelle im Turm/Schloss bzw. Weissenburg Pfäffikon.
Abkurung Feusisberg von Freienbach (1492 Jakobskapelle, 1509 Jakobskirche).
Vorgeschichte zur Entstehung der
Jahrzeitstiftungen
Zum Frühchristentum ist die eucharistische Feier
am Grab des Verstorbenen (refrigerium) überliefert. Spätestens in karolingischen
Zeiten wird das Totengedächtnis in den Messkanon aufgenommen. Klöster, später
auch Spitäler und Kirchen, beginnen Totenbücher (Necrologien) zu führen.
Parallel dazu entwickelte sich die Heiligen- und Märtyrerverehrung, wozu
Heiligenverzeichnisse kalendarisch nach dem jeweiligen Todestag geordnet wurden.
Der Todestag wird positiver als der Geburtstag gewertet – weil der Tod der
Übergang zum ewigen Leben ist (…, der Todestag
bei Märtyrern auch der Tag des endgültigen Glaubensbeweises ist und bei
gefallenen Kriegern der Tag des Opfers für eine höhere Sache).
Das zunehmende Bedürfnis für das eigene Seelenheil (und dasjenige von
Verwandten) zu stiften kann auch mit der Brutalisierung der Lebensumstände
(Kriege [neue Waffentechnik und Strategien], Krankheiten [Pest] und Klima)
erklärt werden. „Eschatologische Ängste erfassten immer breitere Kreise der
Bevölkerung. Naturkatastrophen und Krankheiten verstand man als Strafe
Gottes…Volksprediger…Endzeiterwartungen…Höllenstrafen…Leiden, welche der ignis
purgatoris (das Fegefeuer) erwarten lässt, ehe die geläuterte Seele Aufnahme im
Paradies findet.“
Gnadenmittel waren: Abkehr von sündhaftem Lebenswandel, Gebet (insb. auch zu den
Heiligen), Besuch der Messe (insb. auch an heiligen Tagen) und der damit
erlangte Ablass, wobei reguliert wurde, welcher Art Tat zu wie viel
Ablass (von Tagen im Fegefeuer) berechtigte. Päpste und Bischöfe stellten
Ablassbriefe zuhanden eines Gotteshauses aus -wie auch belegt für Ufenau und
Freienbach (Ablassbrief: 5. Mai 1464, Siena, 7 Kardinäle).
Die
Beschreibung (S. 96) der gewährten Ablässe (z.B. Kirchenbesuch an Heiligentagen)
ist vergleichbar mit dem Satz zum Ablass im Chilerodel Hütten: “Nun uff allen
obgenannten patronen und heilgen tag ist gäben ablass von bischoff Daniel
Bellenens XL [40] tag ablass dötlicher sünd und ein jar täglichen ane [ohne] der
gross aplass den der wirdig orden hatt Sant Johans [Johanniter].“
Zur Stiftung
Der „fryenteil“ eines Erbvermögens (für die
Stiftung), der dem Erbrecht entzogen war, nannte man auch Seelheilsschenkung,
pro remedio animae. Verkürzt: Mit einer
Stiftung bittet man um Ablass über den Tod hinaus, während noch zu Lebzeiten die
oben genannten Gnadenmittel angewandt werden können.
Die materielle Zuwendung (Stiftung) von Spendern ist auch eine
Gegenleistung für die alljährliche Gebetsverpflichtung, die ab dem 12. Jh. zur
Entstehung der Jahrzeitbücher (Anniversarien, Jahrtagbücher, Seelgrätbücher,
Seelbücher) führt. Damit sollten also die Jahrzeitbücher nicht mehr lediglich
wie die ursprünglichen Totenverzeichnisse dazu dienen, der Verstorbenen gedenken
zu können, sondern die Verantwortlichen an die Jahrestagverpflichtungen
erinnern, wofür mit einer Stiftung (einmalig) bezahlt wurde (oder alljährlich
gezinst wird).
Eine Stiftung wird definiert durch
1. Datumbezug (i.d.R. Todestag des Stifters), gilt
damit jährlich
2. Stifter (selbst willentlich stiftend oder aus Nachlass, z.B. weil gefallen
im Morgarten)
3. Gedächtnis (für welche Personen Seelenheil erbeten wird; meist für den
Stifter und seine Angehörigen)
4. Stiftungsbetrag oder Naturalspende
- Geld (oft auch „Zürcher Währung“ genannt): Schilling/solidus,
Pfund/liber, Pfenning/dennarius, Haller/Heller
- Kernengeld: „ein halber mut kernen geltzs ewigs zins“ = Getreidezins im
entsprechenden Geldwert
- Natural: Getreide(Dinkel) + Nüsse in Mütt (modius = 82 Liter) => Viertel
(quartale) = 20.5 Liter,
Weizenmehl für Hostien (oflate/oblate), Ziger (quarkähnlicher Weichkäse),
Butter in Bechern (ciphus) (16 Becher = 1 Viertel => 1 Becher > 1 Liter),
Hühner, Fische, Wachs, Messkelch, kirchliche Gewänder, Kissen, Topf,
Mörser
5. Empfänger (Person oder Sachen, denen die Leistung zugesprochen wird)
- Leutpriester (Seelsorger) u/o bzw. Kirchherrn (Pfarrer), Sigrist,
- Arme (Kleinbauern, Witwen, Waisen, Kranke, Alte, Pilger, Fremde)
Die Stiftung, die primär dem eigenen Seelenheil dient, konnte auch
zweckgebunden für die Armenfürsorge
gespendet werden. Damit verband sich (angesichts der tiefen sozialen
Kluft) die Seelsorge mit der
Armensorge.
- Licht (<= Wachs, Talg, Kienholz Fackel, Olivenöl) - div. Kerzentypen etc.
umfangreicher und differenzierter Lichteinsatz je ritueller Funktion
- Kirchen-Bau und Unterhalt
- Begriff „Kirchenfabrik“ (ecclesie ad structuram, fabrica ecclesiae)
Kirchenstiftung zur Verwaltung des aus Zuwendungen entstandenen
Kirchenvermögens (temporalia),
verwaltet durch procuratores (später Kirchenpflege genannt)
Beispiel: Johannespfrund 29.12.1315 für die St. Johanneskapelle im
Klosterkreuzgang Einsiedeln
6. Grundbesitz (durch Zins der Stiftung belastet) - Seiten 111-113
Hof, Land (auch: Ritterturm zu Wollerau, 1366 im Besitz von Heinrich
Stapfer, in der Turmmatt vermutet)
7. Wünsche zum anzuwendenden Ritus (Priester, Gesänge, Kerzen…)
Jahrzeitstiftungen führten Einträge
in kalendarischer Reihenfolge
Der Kalendereintrag im Jahrzeit entspricht dem
Todestag des Stifters, dem Tage seines Begräbnisses oder einem naheliegenden Tag
eines Heiligen. Nebst den Einträgen an Tagen von Heiligen und Märtyrern gibt es
die Weihetage (eines Altars, einer Kirche…), die Vigilien (Gottesdienst am Tag
vor einem heiligen Festtag) und die Oktav (8 Tage nach einem Festtag). Auch
Nachwirkungen des römischen Kalenders (mit
seinen 4 Festtagen zum Mondzyklus, siehe dazu wikipedia
Kalenden, Nonen, Iden und Terminalien)
sind in den Jahrzeitbüchern erkennbar.
Seite 44 zu den sogenannten
Schlachtenjahrzeiten (für die Gefallen, die ohne Sterbesakramente aus dem Leben
geschieden sind). Der Tag der Schlacht ist der Todestag der Gefallenen, denen
die Fürbitte gilt.
26 Juni: „Johannis et Pauli martyrium. Uf dissen tag gand wir mit crútz uf den
Etzel.“ Bittgang der Höfe, March und von Einsiedeln in Erinnerung an das im
alten Zürichkrieg im Jahr 1439 am Etzel geführte Gefecht.
Auch Prozessionen (ohne
Schlachtenhintergrund) waren ebenfalls im Jahrzeitkalender eingetragen. Am
25.April (Markus) fand eine Prozession von Wädenswil/Richterswil nach Freienbach
statt –
vielleicht auch in Erinnerung an die gemeinsame Vergangenheit in der Urpfarrei
Ufenau und der teils wetterbedingt beschwerlichen Bootsfahrt.
Ergebnis eines
Abgleichs der „üblichen“ Lostage der Heiligen der Jakobskapelle Hütten (1496)
http://www.villmergerkriege.ch/Chilerodel/Altar.htm
mit dem Heiligenkalender in den Jahrzeitbüchern Ufenau/Freienbach:
- Maria wird nicht am 1.Januar erwähnt (stellt
sich die Frage, welches der zahlreichen weiteren Marienfeste galt)
- Margaret wird am 15. statt 20. Juli genannt (damit analog zum Festkalender der
Diözese Konstanz) *)
- Jost (Jodoci) wird nicht erwähnt (der 13.Dezember gilt auch im Festkalender
Konstanz) *)
Alle anderen “Hüttner Heiligen“ werden an den „üblichen“ heiligen Daten
erwähnt.
*) zum Kalender der Diözese Konstanz:
https://www.adfontes.uzh.ch/ressourcen/datierungen-aufloesen/festkalender-der-dioezese-konstanz
dort anerbieten sich ca. 8 heilige Tage für
Maria – darf das Wädenswiler Chilbidatum den 22.Aug suggerieren?
Begleitende Schriften
Die Jahrzeitbücher mit ihren Hinweisen auf
Stiftungsgüter und Zinsen, die manchmal auch separat in Urbaren aufgelistet
wurden, entwickelten später auch den Charakter einer Beweisurkunde als
Besitznachweis bei Streitigkeiten. Die Jahrzeitbücher hatten nicht nur den
liturgischen Zweck, sondern dienten auch dem Kirchmeier / Kirchenvogt, die
Zinseingänge zu überwachen. Durch diese permanente Funktion entwickelte sich
das Buch auch zu einem zentralen Gefäss, das allerhand andere Informationen
aufnahm, wie z.B. Gebete, Ablassbriefe und Chronikalisches (Brände, Hungersnöte,
Überschwemmungen etc.)
Gemessen an der dominierenden Stellung des
Kalenders in den Jahrzeitbüchern Ufenau und Freienbach
(nach Kalender geordnete Feste, Stiftungen etc.) handelt es sich beim Chilerodel
Hütten nicht um ein klassisches Jahrzeitdokument. Es erinnert stärker an ein
Urbar mit rechtlichem Charakter und an ein Gründungsdokument mit liturgischen
Anweisungen.
Regionale, noch erhaltene frühe
Jahrzeitbücher
Morschach 1500, Wangen 1419 (nur Auszug),
Freienbach ca. 1500 (Kopiervorlage: 1435) + 1596 Neuauflage *],
Altendorf ca. 1470-1493 (+Neuauflage *] 16./17. Jh.), Galgenen </=
1477, Tuggen ca. 1490 + Tuggen ca. 1500,
Ufenau (1415, weil mehrheitlich [ausser Spenden] lateinisch =>
wahrscheinlich ab einer Vorlage vor 1300)
Richterswil/Wollerau: 1496-1502 (STAZH FII c 63a)
ca. 1300 Necrologium, Fragment
(MGH Necrol. 1, 663 – STAZH, W I 3, 7c)
Weitere Innerschweiz: Seedorf (Uri) 1470 +Necrologium Lazariterhaus
Seedorf 1225-35,
Spiringen (Uri) 1515 (bis
1940 in Gebrauch!!)
*] Zu den Neuauflagen: Alte Jahrzeitbücher gingen in der Regel verloren - z.B.
Wiederverwendung des Pergaments.
Verwendung von Papier ca. ab 1500.
Neuere Jahrzeitbücher (editiert):
https://www.e-periodica.ch/digbib/dossearch?ssearchtext=Jahrzeitbuch&facet=
Bedeutung modern editierter
Jahrzeitbücher
Seite 55: Jahrzeitbücher werden zunehmend als
wertvolle historische Quelle verstanden für allg. + Schweizer-Geschichte,
Wirtschafts-, Sozial-, Mentalitäts- und Rechtsgeschichte, Genealogie und
Ortsnamensforschung.
Im Gegensatz
zur sicherlich modellhaften Editierungsweise und Erläuterung der umfangreichen
Jahrzeitbücher (Schwyz, Lachen, Ufenau, Freienbach) in der Buchreihe „Die
Jahrzeitbücher des Kantons Schwyz“ durch entsprechend professionell Befähigte
und in Anbetracht der Vielzahl noch nicht editierter Kirchendokumente in der
Region, kann man
www.villmergerkriege.ch/Chilerodel/index.htm
(zum vergleichsweise
kurzen Hüttner Chilerodel) auch als eine einfachere, rudimentäre
Editions-Alternative auch durch und für Laien verstehen. Die vergrösserbare
Abbildung der vollständigen Originalschrift erlaubt den Nachvollzug der
Transkription. Die Publikation im Internet begünstigt:
- schrittweises Editieren, rollende Aktualisieren, für mehrere Beteiligte
- parallele Breit-Sicht auf Original, Transkription und Interpretation.
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