Ursprung und Wappen des Geschlechts der Hegglin (Menzingen, Neuheim)

Die ältesten Eintragungen im Jahrzeitbuch Baar weisen auf den Anfang des 15. Jahrhunderts. Ein Schnyder Hegly und Rudolf Heggli fallen 1422 bei Arbedo. Auch im Jahrzeitbuch Neuheim ist das Geschlecht vertreten, das sich heute noch über beide Gemeinden erstreckt. Bei der Abtrennung 1848 wurde Neuheim 15 Köpfe zugeteilt. Der heutige Bestand geht zur Hauptsache auf zwei Stämme zurück, Brettigen-Winzwilen und Harget, die aber möglicherweise den gleichen Stammvater haben.
Drei Angehörige der Magistratenfamilie auf Brettigen stammen als Ammann dem Gotteshausgerichte vor, weitere waren Ammänner von Stadt und Amt Zug. Den geistlichen Stand vertreten dreiunddreissig Welt- und Ordenspriester.
1861 wurde eine heute noch bestehende Familienvereinigung gegründet, die einen Fonds zur gegenseitigen Unterstützung unterhält und auch ein besonderes Stammregister führen lässt. In Cham tritt bereits 1346 ein Welti Heggo, 1353 ein Heinrich Heck auf; im folgenden Jahrhundert sind die Hegli als alte Lehenleute des Hofes Islikon bekannt. Eine Anna Hegli von Frauental verzeichnet denn auch auffallenderweise das Jahzeitbuch Neuheim. Einsiedler Gotteshausleute dagegen waren Träger des Namens auf dem Hof zur Buchten, der heutigen Bue in Unterägeri.
Wappen: Rot auf Dreiberg, zwei grüne Kleeblätter, darüber ein gelber Stern:

Hegly-Wappen Beispiel Helmzierde Beispiel Helmfigur


                     

 

Hegglin, Karl
*1631 Menzingen (?), 5.11.1690 Zug, kath., von Menzingen. Sohn des Oswald, Bauern und Ammanns des Gotteshausgerichts Einsiedeln. ∞ 1) Anna Maria Hafner, 2) Maria Zehnder. 1660-79 war Hegly wohl ein Bauer wie sein Vater, als dessen Nachfolger Ammann des Gotteshausgerichts Einsiedeln und 1679 Menzinger Vertreter beim Auskauf des Gerichts. Spätestens ab 1670 im Rat; 1670-90 an zahlreichen Konferenzen Zuger Gesandter. 1680-82 und 1689-90 Ammann des Standes Zug. Hauptmann.
Literatur
– E. Zumbach, «Die zuger. Ammänner und Landammänner», in Gfr. 85, 1930; 87,

1932 Autorin/Autor: Renato Morosoli

 


Die Urkunde nimmt Bezug auf das Siegel in folgendem Satz:  Solchem Zue Volg Gegenwertigen Brieff zue wahrem Gezeügtnus Unndt Desien Urkhundt under des Hochgeachten WolEdlen gestrengen Ehr-  undt Notvesten Frommen fürnemmen fürsichtigen Undt Weysen Herren Carol Heglins dess Raths unnd Alt LandtAmmans Statt: undt Ambts Zug Ehren Jnsigel.... 

 Deutung:

1.      Doppelpunkt bedeutet Bindesstriche (evtl. Stadt- und Amts-Ehrensiegel Zug)

2.      Statt bedeutet Stadt oder eventuell Stand (Kanton)

3.      Insiegel, **Schon bey dem Willeram Insigile, im Schwabensp. Insigel, im Angels. Intaegl. im Nieders. Ingesegel, im Wallis. Inse, im Dän. Indsegel, im Schwed. Irsiegel.
Ein ein- oder aufgedrucktes Siegel, und das Werkzeug, womit solches aufgedruckt wird, das Petschaft; ein altes ehedem sehr übliches Wort, welches nur noch hin und wieder in den Kanzelleyen vorkommt, da im Hochdeutschen in der ersten Bedeutung das einfache Siegel, und in der zweyten Petschaft, gebraucht werden.


Das Siegel an der Hafner-Steg Urkunde. (Versuch einer Deutung)

 

 

Gut erkennbar ist der Schriftzug Carly Hegly unten am Siegel.

Das Wappen unten am Siegel entspricht dem Hegly Wappen, erkennbar der sechs-zackige Stern, auf den Dreibergen zwei Fragmente die die Kleeblätter sein könnten

Die Helmzierde ist gut erkennbar, die erhöhten Stellen beim Helm sind undeutlich.

Die Helmfigur scheint menschlich, mit ausgebreiteten Armen. In der linken Hand den Hegly-Stern, in der Rechten ein Kleeblatt. Unten am Kleeblatt scheint ein heg in Kurrentschrift zu sein, zwischen Kopf und Stern ein li. Hegli links und rechts neben der Figur als Wappentitel wäre wahrscheinlich. Stand oder Stadt Zug ist nicht ersichtlich.

 

Fazit: Als Zuger (Kantons) Rat, als Ammann das Standes Zug, als Zuger Gesandter an Konferenzen und als Hauptmann hat Carly Hegli ein persönliches Siegel-Petschaft anfertigen lassen, das 1685 zur Beurkundung der Hafnersteg-Urkunde verwendet wurde.

 

Im Zuger Staatsarchiv hat es unter StAZG  C36/I3/1-6 sechs Siegelabdrucke auf Papier (der Siegellack war jeweils auf der Papier Rückseite), das von diversen Urkunden/Gülten abgetrennt worden war. Anbei der Abdruck, der der Ergänzung der obigen Siegel-Deutung diente, wegen den undeutlichen Stellen in der Mitte des obigen Siegel-Abdruckes.
Rechts die damit vollständige Siegel-Zeichnung von E. Landolt.

 

Hütten 20.04.2012 E.Landolt