siehe auch: http://www.villmergerkriege.ch/Hochwachten/default.htm

Siehe auch: E. Stauber über Hochwachten, NZZ Archiv, 1948

siehe auch:  https://www.hochwacht.info/

Über die Hochwachten

Aus Dr. G. J .Peter’s „Zur Geschichte des zürcher. Wehrwesens im 17.Jahrhundert“, 1907

 

Die erste Liste von Hochwachten

Im Hallerschen Defensional 1620 waren als „Haupt“- und „grosse Wortzeichen“ (d.h. Hochwachten) in Vorschlag gebracht:

A.  allhie by unszerer statt (und zwar auf dem Geissberg ob der Letzi zu Oberstrass oder dann auf dem Zürichberg).

B. an der Bürglen (auf Bürgenstutz in der Albiskette).

C. Auf Laubegg (Spitzen, Hütten). (‚auf Laubegg‘<=gem.P.Ziegler falsche Vermutung von G.Peter, wegen fehlender archivierter Aufwändungen in Wädenswil, sondern eher der Zimmerberg)

D. Auf Bachthal (Bach7tel).

E. Das Hörndli.

F. Schouwenberg bei Turbenthal.

G.Der Thurberg (Ottenberg bei Weinfelden).

H. Lägerberg.

J.  Beim Schloss Kyburg

K. Auf dem Stadlerberg.

L. Auf dem Irchel (oberhalb Teufen).

M. Auf dem Kollfirst (Kohlfirst).

N. Auf dem Rodelberg bei Diessenhofen.

O. Auf dem Stammerberg.

P.  bei Steinegg (zwischen Hüttwilen und Nussbaumen im Thurgau).

Q. Unweit der Stadt Stein auf Hohen Klingen.

 

Bei jedem einzelnen dieser genannten Punkte hebt das Defensional hervor, „welches Gländ“ von dort aus beobachtet werden könne und wohin allenfalls Signale gegeben werden können.

 

Signale

Ueber die Signale der Hochwachten, „Wortzeichen“ genannt, äussert sich das Hallersche Defensional wie folgt: „Die Losungs- und Wortzeichen müeszind, wyl die Zyten des wätters unglych, also dasz zu zyten vil näbel und darüber wider heitter ist, nach dem wätter gerichtt und geänderet werden, alszo by heitter wetter des tags der rauch, zu nacht das fhüwr und in dem nebel grosse mörszel oder dannot hölzene stuck könnend gebrucht werden.“

„es mag aber in yedem Quartier uff yedem kirchturn ein wächter gestellt werden, welcher sobald er das Wortzeichen hört, mit einem sonderbaren gloggenschlag die syn ufwecken sol, da dan ein ieder uff syn nechsten Musterplatz ylen sol und davon nicht wychen, bisz dasz man in von dan führt. Und sol kein Quartier solchen gloggenschlag gohn laszen, es hab denn die loszung usz synem eignen Quartier empfangen.“ Bemerkenswert ist eine Bestimmung für die Albishochwacht: um zum Aufbruche nach dem Knonaueramt zu mahnen, „soll sy allein zween Schütz, zwei führ, oder zween röuch (nach glegenheit der Zyth und des wetters) geben, für die Meldung einer Gefahr aus der Wädenswiler Herrschaft je drei Zeichen und für den Zuzug nach dem Grüningeramt, je vier Signale.“

 

Ausrüstung der Hochwachten

Brennmaterial

Zur Ausrüstung einer Hochwacht gehörte ein Quantum dürren Holzes oder eine Harzpfanne samt genügend vorrätigem Pech und ev. dürre Strohgarben, zum Anzünden des Holzvorrates; sodann „Tannkrysz und allerlei Studen, darmit ein Rauch machen ze können,“ ein oder mehrere geladene Mörser, „ein aufgrichte Scheyben sambt dem absehen daruff“; bei den meisten Hochwachten wurden auch besondere Wachthäuschen errichtet.

 

Auf der Lägernhochwacht wurde sowohl ein grösseres Quantum dürren Holzes (vier Fuder), als auch eine Harzpfanne bereit gehalten. Auf dem Uetliberg und dem Rietenberg hielt man je drei solcher Holzhaufen zum Geben der Feuerzeichen in Bereitschaft.

Wie eine „Visitation der Hochwachten“ vom Jahre1683 zeigt, versah man aber die meisten Hochwachten zum Geben der Feuerzeichen einzig mit einer Harzpfanne. Diese wurde vermittelst einer Kette oder eines Seiles an einem mehrere Meter hohen galgenartigen Gerüst, „Harzstud“ geheissen, aufgehängt und, nachdem das Pech angezündet war, hin- und hergeschwungen.

 

Gyger merkt auf seiner Kantonskarte von l667 die Hochwachten entweder durch Einzeichnung eines Wachthäuschens oder einer „Harzstud“ an.

 

Ueber die Art und Weise, wie die für die „Feuerzeichen“ bestimmten Holzvorräte aufgeschichtet wurden, gibt uns ein nicht sicher zu datierender, doch ziemlich bestimmt dem Jahre 1620 angehörender Bericht folgende Auskunft: „Es sind zu derselben zyth die feurzeichen am See (und andern orthen) angeordnet gsyn, dasz man darzu nimbt drei hoche stangen in gleicher distanz von einanderen stehende aufgericht und an welchen zu oberst eine wellen (mit) einem Seil, an dasz ein grosze Burdi strauw gebunden, geordnet, auf dasz in allen fürfallenden einfählen solch strauw könnte angezündt, in die höche gezogen und also das in der höche darzu gerüst holtz, bäch und anderes, so das feüwr erhalten möchte anzündt und des lermens andütung geben werden könne, auf welches gloggenstreich alsglych erfolgen sölle“... Das Holz wurde also zwischen „drei hoche Stangen“, Baumstämme von 12m und mehr Länge, die in den Boden eingerammt und oben zusammengebunden waren, in einer gewissen Höhe über dem Boden pyramidenförmig so aufgeschichtet, dass im Holzstosse senkrecht von unten nach oben ein Kamin offengelassen wurde, in welchen an einer Kette Reisig oder Strohwellen zum Anzünden des Holzes, das durch einen Belag von Stroh gegen Nässe geschützt war, aufgezogen werden konnten, sodass alsdann sofort eine mächtige Flammensäule, die eine halbe Stunde lang Nahrung fand, als Alarmzeichen emporloderte.- Falls das Signal durch Rauch gegeben werden musste, schaffte die Wachtmannschaft aus nahem Gehölze grüne Tannenäste und anderes grünes Holz herbei, womit ein offenes Feuer gedämpft, „erstreckt“, wurde.

Lassen wir hier ein Aktenstück, eine „Ordonanz der Hochwachten“ von 1703 sprechen: „Auf der Hochwacht sollen sich befinden: die aufgerichte Scheyben sampt dem absehen daruff, ein Hartzpfannen, Bächkräntz, Harthgrüben und etwasz dürres Holtz, dasz Feür anzünden ze können, Tannkrysz und allerley Studen, darmit ein Rauch machen ze können, auch Exchene negel in vorraht, der Mörszel und 3 Schütz Pulffer darzu.

 

Absichtsdünkel

Damit die Wächter auf den Hochwachten imstande seien, sicher festzustellen, ob ein in der Richtung anderer Hochwachten sich erhebender Rauch oder eine Feuersäule „Losungszeichen“ sei, oder etwa von einer Feuersbrunst oder vom Ausroden von Wald herrührte, war auf jeder Hochwacht ein zu genauer Orientierung geeignetes Instrument angebracht. Es hiess „Scheibe“, „Quadrant“ oder auch „Absichtdünchel“ und bestand aus einer wagrecht auf einem in den Boden eingerammten Pfahl liegenden Platte, in die in der Richtung nach den korrespondierenden Hochwachten Kerben eingeschnitten waren. Auf dieser Platte ruhte, in der Mitte in derselben drehbar, der Quadrant, d.h. eine einen Viertelskreis grosse Scheibe, die in die Kerben der Platte eingestellt werden konnte und selbst mit einer Einteilung zur Visierung in vertikaler Richtung versehen war. An diesem Quadrant war der „Absichtsdünchel“, ein Rohr mit Visieröffnung und Korn- oder Fadenkreuz, in der Vertikalebene drehbar, befestigt, sodass er auf die im Gesichtskreise liegenden Hochwachten genau eingestellt werden konnte.

Bei genauer Einstellung des „Absichtsdünchels“ konnte jederzeit zuverlässig festgestellt werden, ob eine Rauch- oder Feuersäule von einer korrespondierenden Hochwacht herrühre und als Alarmierungszeichen weiter gegeben werden müsse oder nicht.

 

Betriebskosten

Die Hochwachten wurden nur in Zeiten drohender Kriegsgefahr „aufgerichtet“ und alsdann durch Wachtposten bedient. Erst dann wurden alle für eine Hochwacht notwendigen Zubehörden auf den Wachtplatz geschafft und im Freien aufgestellt, während sie in der Zwischenzeit entweder im Wachthäuschen oder sonst in einem nahe gelegenen Gebäude untergebracht wurden. Vor allem das Visierinstrument („Scheibe, Quadrant und Absichtsdünchel“) wurde sorgfältig aufbewahrt, damit es nicht von Sturm und Wetter leide.

Die Kosten für die Beschaffung der zu einer Hochwacht erforderlichen Zubehörden wurden denjenigen Gemeinden überbunden, die der Hochwacht zugeteilt waren. Ueber die den einzelnen Hochwachten zugeteilten Gemeinden bezw. die Wachtmannschaft gibt die angeführte „Visitation von 1689“ folgende Auskunft: „Uff Hauwert oder Zimmerberg: Die Hochwacht wird besetzt von Horgen und deszelbigen Berg. Uff Giszen-Rüthi von Wedischweil und deszelbigen berg. Uff dem Schlosz Wedischwyl: Die wacht wird gehalten theils ausz dem dorff und den Benachbarten des Schloszes“.

Ebenso waren sie zur Stellung der nötigen Wachtmannschaft verpflichtet.

 

Die Mannschaft und „der Wächteren Pflicht“

Einer Hochwacht waren normalerweise drei Wachtmeister zugeteilt, die die nötige Wachtmannschaft aufzuführen und für genaue Beobachtung der korrespondierenden Hochwachten Sorge zu tragen hatten.

Wiederum aus der Ordonnanz von1703:
„Zu einer Hochwacht seind drey wachtmeister verordnet, deren pflicht volgenders ist: Dasz sie mit einanderen flyszig den umbgang der wacht abredind, und einjeder vier und zwentzig stund tags und nachts auf der Hochwacht verblybe.

Der Wachtmeister solle auf alle obige sachen gute achtung geben, dasz nichts darvon komme oder  etwasz verwahrloszet werde, und solle nit ab der wacht gehen, bisz ein anderen wachtmeister vorhanden ist, demme er dan alle by der wacht sich befindenden sachen ze zeigen und ordenlich zeübergeben hat.

Ein jeder Wachtmeister solle mithin fleyszig umb sich sehen, obe er auf den Hochwachten nützit verspüren könne, und wan er etwan Feür erblickte, so solle er dasz absehen auf der Schyben dahin richten, und wan es der Linien just zutrifft und dasz Feür oder Rauch durch dasz absehen  sehen kann, und die Lohszschüsz ghört, insonderheit auf die Hochwachten des Zürich- und Uetliberg achtung geben. Wan dan er die Loshsung eigentlich hat, alsz dan sol er es für ein Lohsung halten, und in gleichem die Lohsung den anderen Hochwachten auch geben; es wer dan sach, dasz anderwertiger Hochoberkeitlicher Befelch vorhanden were, inn aller yl aber solle der wachtmeister zwen man zu dem Quartierhauptmann schicken und brichten, auf welchem berg er die Lohsung gesehen und empfangen habe.

Wann aber ein Feür aufgienge und daszselbig dem absehen zewider oder aber es stunde auf der Linien und were eintweders zu weit oder zu nach, also dasz es der Linien und Krinen nit just zutreffen wurde, so solle er es für kein feürzeichen halten.

Es sollen auch die wachtmeister die wächter etwan vor- und nachmittag mit den waafen umbzugehen tüchtig zemachen unternemmen und sie zu schuldiger beobachtung ihrer pflichten vermahnen, wie solche hier folgen:

Alle Tag sollen vier Mann, jeder mit seinem eignen unter- und übergewehr und mit kraudt und loth wohl versehen, auf die bestimpte Hochwacht ziehen, daselbsten vier und zwentzig stund bestendig verblyben und nit abziehen, bisz andere vier mann verhanden; dieszes solle auf denen hierzu geordneten Gemeinden umbgehen. Und wan es by einer Gemeind enden will, solle es der volgenden Gemeind zwey Tag zuvor zu wüszen gethan werden.

Usz diesen vier wächteren sollen Tag und nacht zwey Schiltwacht stehen, der einte by der Hütten, zugewahren, dasz die wacht by der Schyben stehen und auf die andere Hochwachten uffsicht halten, und wan auf einer Hochwacht Rauch, Feür oder geschütz aufgehen gesehen oder gehört wurde, so die Schyben Ihr gemerck dahin geben thut, solle der wächter dem bestehlten wachtmeister auszhin rüffen, welcher dan die sach recht erkundigen und sich verhalten solle, wie oben gemeldet.

Die Schiltwachten sollen mit brennenden lunden und geladenen rohren auf der Schiltwacht stehen und stündtlich abgewächszlet werden, damit allzeit zwen mann schiltwacht stehen.

Die wachten sollen den wachtmeisteren alle gehorsame erzeigen.

Sowohl die wachtmeister alsz die wächter sollen nüechteren und ehrbaren verhaltens sein; bescheidenlich umbgehen, keine Stichel- und zanckreden, noch ohnehrbare geschwätz treiben, alles spillens sich mueszigen; bey auf- und abführung der wachten sich still verhalten und graden wäges fortgehen; niemandem an heüszeren, güeteren ald in anderwäg nüd geschänden.

Wan die wachtmeister ihre pflicht nit erstattind, sollen die wächter, und wen die wächter ihre schuldigkeit nit thund, sollen die wachtmeister solches dem Quartierhauptmann fürderlich bei hocher Straff anzeigen. Die Fehlbaren haben die Straff an Leib, Ehr, guth, gefangenschafft, gält und anderer busz zuerwarten, je nach beschaffenheit der übertrettung uffhabender pflicht.

Und damit mann sehe, dasz die wachten flyszig bestehlt und versehen seyen, so sollen alle Tag, der wachtmeister und die vier wächter in einem Rodel verzeichnet werden.“

Würdigung

Dank der sorgfältigen Bestellung der Hochwachten war eine imponierend rasche Alarmierung des ganzen Landes möglich. Da alle zürcherischen Hochwachten, die nicht direkt im Gesichtskreis der Stadt lagen, mit einer der Hochwachten auf dem Zürichberg, der Letzi, dem Uetliberg oder dem Schnabel korrespondierten, so konnten innerhalb einer Viertelstunde (bei klarem Wetter) sämtliche Hochwachten durch optische Zeichen benachrichtigt sein. Etwas langsamer ging die Alarmierung bei Niederschlägen oder Nebel vor sich, da sie alsdann durch Böllerschüsse von Hochwacht zu Hochwacht zu erfolgen hatte.

 

Der blinde Alarm 1664

Ein allgemeiner Landsturm erging durch das Mittel der Hochwachten, nicht nur im zürcherischen Gebiete, sondern auch in den V Orten bei Anlass des Wigoltinger Handels (1664).

Bereits im Juni hatte der Rat von Zürich Befehl erteilt, dass in allen Quartieren „die geordneten feuerzeichen wol bestellt und mit aller notwendigkeit versehen werdind“ und für den Fall, dass ein Angriff der V Orte zu befürchten wäre, die Aufstellung genau bestimmter Truppenkontingente im Knonauer-, Wädenswiler-, Grüninger-,  Turbenthaler-, Regensberger- und im Stadtquartier angeordnet.

„Kriegsschiffe“ hatten für die Sicherung der Seeufer und deren Verbindung zu sorgen. In Rüti und Kappel wurden die Verschanzungen verstärkt, ebenso an der schwyzerischen Grenze. Im Juli und August trafen auch die Kriegsräte der V Orte und des Abtes von St. Gallen, „um in dem thurgauischen Handel die Judikatur und Religion und das obrigkeitliche Ansehen zu schirmen“, Vorbereitungen auf den Kriegsfall.

Während die unbeteiligten Orte den Ausbruch des drohenden Krieges auf einer zur Ausgleichung der Differenzen nach Baden einberufenen Tagsatzung (28. August bis 7. September) zu verhindern suchten, traten sich die Truppen der hadernden Parteien an den zürcherischen Grenzen plötzlich wohlbewaffnet gegenüber:

Am 30. August, um 11 Uhr in der Nacht, flammte am Menzinger-Berg ein Feuer auf und gleich darauf gingen im Zuger Gebiete eine Reihe von Lärmschüssen, die in den freien Aemtern als Alarmzeichen weitergegeben wurden.

Aus dem Wädenswiler Quartier berichtet Werdmüller: „Eine Wachthütte daselbst ging ‚durch verwahrloszung‘ in Flammen auf“. Bericht von Hans-Ulrich Lochmann vom 22. August aus Horgen; „Den 21. August (siehe Kalenderreform 2l. 8. <–> 30.8.) prstibus Herr Waser und beid Räth... umb 3 uhren (morgens) zween Musquetierer, so ab der Hochwacht Uetliberg alhar kommen, berichten, Sy habind am Mentzinger-Berg zum ersten die führzeichen gsehn können, ehe es am Schnabelberg anzündt worden: auch habind sy im Zugerpiet und Freyen Empteren gehört Schütz usz groszen Stuckhen und mit den gloggen sturmlüten.“ Vergl. Auch Bericht aus Wädenswil vom 22. August morgens 9 Uhr, von Johannes Werdmüller: „disz beschicht E.G. u. W. zu berichten, dasz wir disze nacht den Lermen alhier gehabt, da unsere Hochwacht (‚auf Laubegg‘<=gem.P.Ziegler falsche Vermutung von G.Peter) uns angemelt, dasz der feind ohne zweiffel Cappell angriffe, wilen sy aldort mit stucken und Musqueten eine halbe Stund lang albereit zuesammen geschoszen und aller ohrten unsers und ihres gebiets gestürmt“..... „auch der Sturm durch die fünff ohrt  gentzlich ergangen, obgleich aber durch verwahrloszung einer wachthütten uff Mentzickher-Berg.....solches alles nur ein Blinder Lärmen gewesen, jedoch zu besorgen, wol möchte sehend oder Lebendig werden“.

Die hölzerne Wachthütte ging dabei, nach Aussage der Wächter infolge der Hitze, die das „loszfeuer“ verbreitete, nach der Behauptung anderer dagegen wegen „heilloser Verwahrloszung“ durch die Wächter in Flammen auf.

Die Wächter auf dem Uetliberg bemerkten beides. Vorschriftsgemäss machte sich schleunigst einer nach der Stadt auf, um Meldung zu machen und Instruktionen über das weitere Verhalten einzuholen. Nicht so korrekt verhielten sich dagegen die Wächter auf dem Schnabelberg, die die gleiche Beobachtung gemacht hatten: als ihnen ein gewisser Joggli Frick von Vollenweid meldete, im Zugergebiet und in den Freien Aemtern ergehe der Landsturm, gaben sie ohne sich genauer zu informieren, von ihrer Hochwacht aus, indem sie den Holzstoss in Brand steckten, das alarmierende Signal, auch die Mörser wurden losgebrannt.

Die Hochwacht auf dem Uetliberg antwortete jetzt sogleich, „danaher aller orthen die Feüerzeichen uffn Hochwachten auch angezündt, die loszschütz daselbsten gethan und ein durchgehender Lärmen verursachet worden.“ So erging mitten in der Nacht der allgemeine Landsturm sowohl im Kanton Zürich als auch in den inneren Orten; überall eilte man bewaffnet auf die Sammelplätze.

In Zürich war man nicht wenig erstaunt über den Alarm, da man wusste, dass in Baden die Vermittlungsversuche nicht ohne Aussicht auf Erfolg geblieben waren. Mitten in der Nacht vom 30./31. August traten die beiden Räte zusammen. „wylen die führzeichen uff den hochwachten Schnabelberg und Uetliberg brünnend gesehen, auch loosschüz gehört worden, sind myn g.h. in der nacht zesammen und in die sorgfeltige gedankhen kommen, es möchte eintweders in den Herrschafften Wedischwyl oder Knonau etwas ohnglückhs oder yhnfahls beschechen syn; weswegen ylendts in einem Schiff nach Hofgen ze fahren Herrn Huptmann Hans Ulrich Boder commandiert worden; einen rytenden botten hatt man usgeschickht gegen albis und Birmenstorff.... H. Major Brendli ylendts naher Capel; H. Hauptmann Edlibach mit den alhier sich befindenden soldaten zue den Frey fahnen gehörig sol auch naher Capel..“

Die Quartierhauptleute erhielten sogleich Auftrag, sich eilends zu ihren Truppen zu begeben und diese gemäss den im Juni erteilten Anweisungen zum Schutze der Grenzen zu postieren, „und das volckh vor allem usz in den Quartieren Knonauw, Wädenswil, Grüningen und Regensberg zusammenzuführen“. Noch in der gleichen Nacht gingen „die in der Stadt allhie sich befindenden Soldaten und etlich stückli“ nach Kappel ab, „da um drei Uhr ein posten von Adliswil ankommen mit dem mundlichen bericht, ein posten von Capel, so bisz uffs Albisz gelauffen, hetti daselbst anzeigt, man nach Zürich schicken und berichten solle, dasz im Zugerbiet gestürmpt werde, deszwegen Herr Ambtmann volckh über hie begehre“.

Am 22. August (siehe Kalenderreform) lief in Zürich ein schriftlicher Bericht von Amtmann C. Landolt aus Kappel ein: „Ich hab heutt am morgen nit ermanglet, naher Zug zu berichten, zerkhundigen die Ursach des nechtigen Lehrmens; aber sy lasend den man, so ich geschickt, nit pasieren, haltend denselbigen nechst uff der march uff; kann gedenken, werden villicht das Schreiben hinein schicken... Wir spürend, das die benachbarten uff den grentzen nechst by unsz holtz in Ihrem Holtz fehlen; kann gedenken, werdend sich wellen vermachen und verhauwen;... wan es nun anderst nicht syn kann, als das es zur ruptur sol kommen wehre höchst nothwendig, man disz ganze Ambt mit volck besetze, sonsten zu besorgen, sy ein ynfahl thun möchten, da sy in warheit an ein theil orthen wenig oder garkein widerstand worden finden... Capel, den 22. Augsten 64.  Umb. 8 1/2 Uhren“.

Die beiden Wachtmeister, Samuel Scheller auf Albis und Heinrich Brändli von Langnau, wurden „wegen verwahrloszeter Hochwacht uffm Schnabelberg“ einige Zeit in Untersuchungshaft gesetzt. Man warf ihnen vor, sie hätten den „ohnglückhafften lermen“ im Kanton Zürich verschuldet. Allein als sich herausstellte, dass das Feuer auf dem Menzinger Berg, das Geben von Alarmschüssen im Kanton Zug und dann auch den Alarm im Kanton Zürich verschuldet hatte, liess man die beiden frei; immerhin wurden sie als Hochwächter entlassen, weil sie nicht auf Befehl des Amtmanns von Kappel gewartet hätten; es wurden zwei Wachtmeister gewählt, „die sich beszer auf die sache verstandind“. An Stelle der bisherigen wurde eine steinerne Wachthütte aufgebaut.

Das Knonauer Korps befehligte Oberst Thomas Werdmüller, dem als Kriegsräte Hans Hartmann Hofmeister, David Holzhalb und Hans Leonhard Thomann beigegeben waren. Er verlegte das Hauptquartier zunächst nach Maschwanden, später ins Schloss Knonau. Noch am 31. August wurden die Truppen des Knonauerquartiers an die Grenze gegen Zug gelegt und alsbald verstärkt durch zwei Freikompagnien, einige Kompagnien aus dem Stadtquartier und einen Reitertrupp. Bis zum 5. September wuchs das Knonauer Korps, das am meisten bedroht schien, auf 31 Kompagnien, insgesamt auf etwa 5000 Mann an, gleichzeitig verlangte Werdmüller von Zürich 12 Kompagnien Verstärkung.

Die V Orte hatten nach Berichten, die in Knonau einliefen 10000 Mann unter den Waffen, deren Gros sich auf dem Baarer Boden sammelte. Wie heute von unseren Soldaten Marschschuhe gefasst werden können, so gab bereits damals der Rat an unbemittelte Leute Schuhe von staatswegen ab, ebenso teilweise auch Waffen. So heisst es in einem Berichte von Thomas Werdmüller und den Kriegsräthen „Und die wylen dann under etlichen im feld sich befindenden Compagneyen vil schlecht bewerte Soldaten, alz will es die höchste Nothurft syn erforderet, unverwylt 100 Füszi, 100 Musqueten, 100 Patrontäschen, deszglychen 100 Par Schu (angesehen under etlichen Compagneyen arme Soldaten, die schlächt beschuht) ze schickhen, die werdend alsz dann uszgetheilt und ordenlich in Verzeichnusz genommen“.

Auch Birmensdorf war mit ein paar Kompagnien besetzt worden, und dort kam es am 1. September zu einem kleinen Vorpostengefecht, da die Freiämter einige Wachtposten auf zürcherisches Gebiet vorgeschoben hatten; am 6. September erfolgte daselbst ein zweiter Zusammenstoss ähnlicher Art. Gleichzeitig mit dem Knonauer Kontingent besammelten sich auch die übrigen:

Im Schlosse Wädenswil war bereits am 30. August abends Bericht eingegangen, „dasz die von Pfeffikon mit fliegenden fahnen und tromenschlag nach Wolerauw gezogen und aldorten verbleiben seigend und etliche Herren von Schwytz und Einsidlen aldort,....auch dasz die Marchler nach Pfeffikon gezogen; dansy Pfeffiken nit lehr ston laszend. Am gleichen Abend noch liess daher Johannes Werdmüller, Kommandant des Wädenswiler Korps, zu Richterswil „und auf dem Berg“, an der Grenze gegen Schwyz Wachtposten aufstellen. Als in der Nacht der Landsturm erging, besammelte sich die Mannschaft des Wädenswiler Quartiers auf den angewiesenen Sammelplätzen. Johannes Werdmüller berichtet am 21. Aug. morgens 9 Uhr: „...allhier theils sich bald und woll eingestelt, theils aber gar schlecht und habend mit flöchnen theils zugebracht.“

Das Wädenswiler Korps wurde am folgenden Tage auf 13 Kompagnien verstärkt und mit Artillerie versehen, die zu Schiff bis nach Wädenswil geführt wurde. Auch an der schwyzerischen Grenze kam es, wie bei Birmensdorf, zu einem unbedeutenden Zusammenstoss an der „Richtenswyler Brügli“.

Bericht von Oberst Heinrich Escher aus Wädenswil, 23. Aug.: Eine Anzahl schwyzerischer Soldaten trage aus der an der Grenze liegenden Scheune des Leutenant Heuszer Garben, Werkzeug, Läden etc. weg. Quartierhauptmann Spöndli liess darauf eine Kompagnie gegen die Plündernden vorgehen. Die Schwyzer empfingen diese Kompagnie mit Flintenschüssen, die sofort erwidert wurden. „Nach einem stündigen Gefächt wurden die Schwyzer abgetrieben und das Korn darvon gebracht; aber beiderseits ohne Bluet abgangen“.

Ähnliche Aktivitäten werden berichtet aus Fischingen, „hinderen Thurgöüw, Turbenthal, Gfell, vorderen und hinteren Tannenberg, Bichelsee, Bauma, Elgg, Baden, Kaiserstuhl, Weiach, Heitersberg, Grüningen, Laupen/Hulftegg, Kempten und Rüti.

So lagen sich infolge des Alarms vom 30./31. August beinahe an unserer ganzen Kantonsgrenze zürcherische und V-örtische Truppen kampfbereit gegenüber, freilich mit dem Befehle, sich defensiv zu verhalten.

Indessen arbeitete man auf der Tagsatzung zu Baden am Zustandekommen einer Verständigung, und der allgemeine Landsturm in den V Orten und im Kanton Zürich rief unter den Gesandten nicht geringen Schrecken hervor. Die Abgeordneten der V Orte kamen bereits um Mitternacht vom 30./31. August auf dem Rathause zu Baden zusammen und diejenigen der unparteiischen Orte hielten am frühen Morgen eine Extrasitzung ab. Inzwischen liefen vom Rate in Zürich Berichte ein, dass der Lärm gegen seinen Willen entstanden und dass man sich durchaus defensiv verhalten wolle. Als es sich vollends zeigte, dass die Ursache des Alarms von Zug ausgegangen war, entschuldigten sich die Gesandten von Zug, worauf die Vermittlungsversuche fortgesetzt wurden. Nachdem die Verhandlungen zu einem friedlichen Abschlusse gebracht waren, begann am 10. September auf beiden Seiten die Entlassung der Truppen und in kurzem hatte das ganze Land wieder ein friedliches Aussehen.

Den zürcherischen Truppen wurden gemäss einem Ratsbeschluss vom 30.Aug. der Sold für zwei Wochen ausbezahlt. Drei Kompagnien wurden in Rüti noch einige Zeit „zu vollendung des Deffensionswerks“ im Dienst behalten. Dass die Wächter auf Brunegg und dem Rietenberg Anweisung hatten, die Signale vom Uetliberg und der Lägeren vorläufig nicht weiter zu geben.

 

Ausbau der Hochwachten

Der allgemeine Landsturm bei Anlass des Wigoltinger Handels zeigt, wie ausserordentlich schnell die Hochwachten imstande waren, die Wehrmannschaften grösserer Gebiete unter die Waffen zu rufen.

Das zürcherische Hochwachtensystem, wie es uns 1660 entgegentritt, wurde noch ausgebaut; im Innern in der Art, dass auf einzelnen niedrigeren Höhen, die ein ziemlich weites Gesichtsfeld aufwiesen, ebenfalls Wachten eingerichtet wurden. Daraufhin deuten möglicherweise die zahlreichen jetzt noch erhaltenen Namen einzelner Hügel wie: Huzlen, Hohwart, Kratten, Steinkratten, Wachtholz, Wachtrain, Auf Wächtelen, Funkhalden, Pfannenstiel.

Schon Haller hatte in seinem Defensional (1620) vorgeschlagen, dass zwischen den Haupthochwachten niedrig gelegene Zwischenstationen eingerichtet werden sollten; so proponierte er die Aufstellung von Wachtposten bei Kilchberg und Thalwil. Derjenige von Kilchberg sollte mit einem Hochwachtposten beim Albis-Wirtshaus korrespondieren und die Signale weitergeben, wenn das Freiamt angegriffen würde; der bei Thalwil aber die Losung empfangen von einer Höhe zwischen dem Albiswirtshaus und Bürgenstutz, falls die Herrschaft Wädenswil angegriffen werden sollte, und die Alarmzeichen nach Zürich weitergeben. Ob diese Zwischenstationen bei Thalwil und Kilchberg wirklich eingerichtet oder nur in Aussicht genommen worden seien, ist aus den Akten nicht ersichtlich.

Im September 1683 wurden sodann zwei neue Hochwachten aufgerichtet: zu Gisenrüti (ob Wädenswil) und auf dem Schlosse Wädenswil. „Uff Stell- und anordnung der Hochwachten, Stüden und Schyben auff ..... Gyszen-Rüthi und Wadischwil....“)....Die Hochwacht auf Gysenrüti ob Wädenschwil mag sehen folgende Hochwachten: 1. Lägerberg, 2. Pfannenstil, 3. Orn, 4. Schnabelberg, 5. Zimmerberg. NB. Möchte auch sehen die Hochwacht auff dem Schwösterrey ob Feldbach unweit Rapperschweil; wegen zweyen in gleicher gsichtlinien stehender bäumen, ohngefahr 100 Schritt vor der Stud, aber solche dismahlen nicht gesehen werden kann... Die Hochwacht im Schlosz Wedischwil ward auff gutachten auch Herr Rathsherr und Quartierhaubtman Stimmlers, diszmahlen Comendant aldort, weil keine andere gelegenheit eine Schyben zuordnen, umb ander Hochwachten zusehen, abgezeichnet in der Oberen Schütti, auff einer beigen Stein, so gegen der Statt sihet, von welcher man sihet die Hochwacht auff dem Uettliberg und Lägerberg. – Auff der anderen, gegem See hinab, auch under einem fenster, kann man sehen und sind verzeichnet die Hochwachten: 1. Pfannen Still, 2. Orn, 3. Schwöster-Rey. Dasz absehen, darzu zebrauchen, ward Jkr. Landt Vogt Schwartzenbach selbsten zu verwahren eingehändiget....“

 

Der blinde Lärm von Weiach 1703

Dass trotz aller Vorsichtsmassregeln bei Bedienung der Hochwachten auch etwa einmal ein „blinder Lärm“ (falscher Alarm) entstehen konnte, zeigt ein Vorfall im Regensberger Quartier, der sich bei Anlass einer Hauptmusterung vom Jahre 1703 zutrug.

Als zwei Frauen von Weiach auf dem Gugelhof bei Kaiserstuhl eine Anzahl Reiter sahen – es waren Privatleute aus dem Elsass – eilten sie schleunigst nach Weiach zurück und schrieen voller Angst: „Der Franzos ist im Land“, worauf sich die tapferen Weiacherinnen, die in Abwesenheit der wehrhaften Mannschaft doppelt besorgt waren, alsbald mit Mistgabeln bewaffnet, auf der Strasse gegen Kaiserstuhl postierten, „einen jungen arbeitstelligen“ Knaben auf ein Ross  hinaufsetzten und ihm befahlen, in die benachbarten Dörfer Stadel und Steinmaur zu reiten, sowie den Wächter auf der Lägernhochwacht zu benachrichtigen. In den umliegenden Dörfern erhob sich alsbald grosser Lärm; es wurde Sturm geläutet und der Wachtmeister auf Lägern, Felix Meyer von Neerach, schickte, bevor jener Reiter zu ihm kam, schleunigst einen Wächter zu Wirt Hauser in Stadel, um daselbst Informationen einzuziehen. Dieser berichtete dem Wächter, wie er von der Hauptmusterung zu Regensberg nach Steinmaur „und von dar ins feld kommen, habe alles geschrauen, es seyen lauter Franzoszen vorhanden; wan’s noth thüyge (Signale von der Hochwacht auszugeben) werde es seyn müeszen!“ Auf diesen Bericht hin, und „weil er aller orthen stürmen gehört“, liess endlich der Wachtmeister die Harzpfanne in Brand stecken und die Böller lösen. Damit war das ganze Quartier alarmiert. – Die eben erst von der Hauptmusterung entlassene ältere Mannschaft eilte auf ihre Sammelplätze. Amtshauptmann Meyer von Schöfflisdorf befahl auf Rat des Landschreibers der noch besammelten Jungmannschaft, da sie die Harzpfanne brennen sahen und die Losungsschüsse hörten, „sie sollen nid sich eilen, er wolle dem Berg nach zu ihnen kommen“.

Indessen war Untervogt Maag von Niederglatt auf das erste Geschrei hin gegen Kaiserstuhl geritten und hatte sich, da er nichts Aussergewöhnliches wahrnahm, ins Städtchen hineingewagt und daselbst vom Schultheissen vernommen, „dass zwei Weiber diesen lermen gemacht, wegen etlichen Elsässerbauern“, und der Vogt Maag kam eben recht, den gegen Kaiserstuhl anrückenden Landsturm, der zum Teil mit Zaun- und Rebstecken bewaffnet war, sowie die regulären Truppen, zu beruhigen und zurückzumahnen und nach allen Seiten Bericht zu schicken, dass das Sturmgeläute eingestellt werden solle.

Es war ein Glück, dass der Wachtmeister auf Lägern Hochwacht wenigstens nicht die drei Holzstösse, sondern nur die Harzpfanne hatte in Brand stecken lassen und nur zwei Böllerschüsse zur Alarmierung des Regensberger Quartiers allein, nicht aber die zur Korrespondenz mit den andern Hochwachten vorgeschriebene Zahl von vier Losschüssen hatte abfeuern lassen, sonst wäre sicherlich durch das Geschwätz zweier Weiber die Mannschaft der beiden loblichen Städte Zürich und Bern unter die Waffen gerufen worden.

 

Zürich und Bern

Uebrigens waren die Hochwachten tatsächlich so zweckmässig eingerichtet, dass wir sie als ein durchaus zuverlässiges und schnelles Alarmierungsmittel ansehen dürfen, das geeignet war, Zürich und das ihm befreundete Bern, die Mannschaft Bodensee bis zum Leman, mit telegraphenartiger Geschwindigkeit unter die Waffen zu rufen.

Während nämlich Zürich sein Hochwachtensystem einrichtete, suchte und fand es Anschluss an ein ähnliches Hochwachtennetz; dasjenige von Bern.

Mit Benützung jener Projekte Valentin Friedrichs, die unmittelbar vor Ausbruch des dreissigjährigen Krieges als Grundlage für ein gemeinsames Vorgehen Zürichs und Berns gegen die V Orte ausgearbeitet worden waren und in Würdigung der Vorschläge in Hallers Defensional, dass sich Zürich und Bern zum Zwecke gegenseitiger ungehinderter Verbindung in den Besitz der unteren Reusslinie  setzen sollten, trafen Abgeordnete der beiden befreundeten Städte auf mehreren Konferenzen Vereinbarungen, die im Kriegsfalle eine sofortige Vereinigung der Truppen Berns und Zürichs garantieren sollten.

Nachdem auch Zürich die Reusslinie genau rekognosziert hatte, kamen am 1. September 1620 „Archelyg“- Herr Adrian Ziegler von Zürich und Junker Adrian von Erlach von Bern auf einer Konferenz dazu, den Regierungen von Zürich und Bern zu empfehlen, im Kriegsfalle die Vereinigung ihrer Armeen bei Mellingen zu bewerkstelligen, „das schlecht verwahrt und von der bernischen Seiten am leichtesten genommen werden könne“, während sich die Zürcher alsdann über den Heitersberg leicht mit den Bernern vereinigen könnten.

 

Nachwort

Einrichtung und Nachbesserung des zürcherischen Hochwachtsystems war integraler Bestandteil des Entwicklungsprogramms des zürcherischen Militärwesens im 17.Jh. Lesen Sie dazu unter „Schilderungen“ auch die chronologische Zusammenfassung dieser Bemühungen – wiederum mit vielen originalsprachlichen Zitaten angereicher